Sie können den Wahlarzt von sich aus aufsuchen, oder es erfolgt eine Überweisung von einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt.
Ein Wahlarzt hat keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Patient/in, dass Sie zunächst das Honorar vollständig selbst bei Ihrem Wahlarzt begleichen. Die Behandlung kann nicht über Ihre E-Card abgerechnet werden. Die Honorarnote kann jedoch bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, mit dem Ansuchen auf Rückerstattung der Behandlungskosten. Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse einen Teil zurückerstattet. Ärztliche Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Krankenkassen enthalten sind, also Leistungen, die auch ein Kassenarzt nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommt, werden nicht zurück erstattet.
Wahlarztrezepte werden in den umliegenden Apotheken entgegengenommen.
kurze Wartezeit auf Ihren Termin
kaum Wartezeit in der Ordination
ausreichend Zeit für Ihr Arzt-Patienten Gespräch
ausreichend Zeit für sorgfältige Untersuchungen und Diagnostik
ausreichend Zeit für eingehende Befundbesprechungen